Bekanntmachung über eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung am 09.05.2016
Innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens vom 24.03.2016 ist keine der Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder entsprechende Zahl von gültigen Wahlvorschlägen für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung beim Wahlvorstand eingegangen.
Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb einer Nachfrist von einer Woche, also spätestens am 17.04.2016, schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzu-reichen. Auf die Angaben im Wahlausschreiben vom 24.03.2016 betreffend Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird hingewiesen.
Geht auch innerhalb der Nachfrist keine entsprechende Zahl gültiger Wahlvorschläge für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung ein, wird die Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung entsprechend der eingegangenen Anzahl an gültigen Wahlvorschlägen reduziert.
Weitere Informationen zur Nachrist auf den Webseiten der Geschäftsführung Präsidium